Rechtsprechung
VK Brandenburg, 06.08.2013 - VK 11/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Pflicht zur unverzüglichen Rüge verstößt nicht gegen Europarecht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 28.01.2010 - C-406/08
Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der …
Auszug aus VK Brandenburg, 06.08.2013 - VK 11/13
Der Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht die Rechtsprechung des EuGH (IBR 2010, 159) entgegen.Der Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht die Rechtsprechung des EuGH (IBR 2010, 159) entgegen.
Der Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB steht entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht die Rechtsprechung des EuGH (EuGH, IBR 2010, 159) entgegen.
- OLG Brandenburg, 30.04.2013 - Verg W 3/13
Verspätetes Rügen von Verfahrensmängeln im Vergabeverfahren
Auszug aus VK Brandenburg, 06.08.2013 - VK 11/13
In Betracht zu ziehen sei gemäß Beschluss des OLG Brandenburg vom 30. April - - Verg W 3/13 - ferner, dass die Rüge nicht mehr unverzüglich i.S.d. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB gewesen ist.Im Übrigen ist der Begriff der Unverzüglichkeit im deutschen Recht durch die Definition in § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ("ohne schuldhaftes Zögern") und aufgrund einer ausgeprägten Rechtsprechung weitgehend konkretisiert worden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 5. März 2010 - VK 1-16/10; OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10; OLG Rostock, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 17 Verg 5/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. April - - Verg W 3/13).
Ein längerer Zeitablauf kann nur in Ausnahmefällen bei besonders schwieriger Sach- und/oder Rechtslage als unverzüglich gelten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. April - - Verg W 3/13).
- OLG Koblenz, 30.03.2012 - 1 Verg 1/12
Filter - Vergabenachprüfungsverfahren: Wertung eines Angebots mit fehlerhafter …
Auszug aus VK Brandenburg, 06.08.2013 - VK 11/13
Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei derartigen Angaben um integrale Angebotsbestandteile (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2012 - 1 Verg 1/12; VK Thüringen, Beschluss vom 12. April - - 250-4002-2400/--E-008-SOK), die - anders als Erklärungen und Nachweise i.S.v. § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A, um welche es sich bei Hersteller- und Typangaben nicht handelt - nicht hätten nachgefordert werden dürfen.
- OLG Dresden, 07.05.2010 - WVerg 6/10
Europarechtliche Grenzen der richterlichen Überprüfung von Fristen für den Zugang …
Auszug aus VK Brandenburg, 06.08.2013 - VK 11/13
Im Übrigen ist der Begriff der Unverzüglichkeit im deutschen Recht durch die Definition in § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ("ohne schuldhaftes Zögern") und aufgrund einer ausgeprägten Rechtsprechung weitgehend konkretisiert worden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 5. März 2010 - VK 1-16/10; OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10; OLG Rostock, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 17 Verg 5/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. April - - Verg W 3/13). - OLG Karlsruhe, 11.11.2011 - 15 Verg 11/11
Öffentlicher Bauauftrag: Ausschluss eines Angebots bei Anfechtbarkeit wegen eines …
Auszug aus VK Brandenburg, 06.08.2013 - VK 11/13
Sie unterlag insoweit einem anfechtbaren Erklärungsirrtum (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. November 2011 - 15 Verg 11/11 m.w.N.), der, verzichtet der betroffene Bieter auf eine Korrektur des irrtümlich eingetragenen Angebotspreises, sich als unstatthafte Änderung des Angebotes oder Preises darstellt. - OLG Rostock, 20.10.2010 - 17 Verg 5/10
Vergabeverfahren: Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB
Auszug aus VK Brandenburg, 06.08.2013 - VK 11/13
Im Übrigen ist der Begriff der Unverzüglichkeit im deutschen Recht durch die Definition in § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ("ohne schuldhaftes Zögern") und aufgrund einer ausgeprägten Rechtsprechung weitgehend konkretisiert worden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 5. März 2010 - VK 1-16/10; OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10; OLG Rostock, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 17 Verg 5/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. April - - Verg W 3/13). - VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erneuerung von Gleisabschlüssen.
Auszug aus VK Brandenburg, 06.08.2013 - VK 11/13
Im Übrigen ist der Begriff der Unverzüglichkeit im deutschen Recht durch die Definition in § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ("ohne schuldhaftes Zögern") und aufgrund einer ausgeprägten Rechtsprechung weitgehend konkretisiert worden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 5. März 2010 - VK 1-16/10; OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10; OLG Rostock, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 17 Verg 5/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. April - - Verg W 3/13). - OLG Düsseldorf, 12.02.2013 - Verg 1/13
Andere als ausgeschriebene Leistung angeboten: Ausschluss zwingend!
Auszug aus VK Brandenburg, 06.08.2013 - VK 11/13
Das Gebot der Transparenz aus § 97 Abs. 1 GWB erfordert indes ebenso wie das Gebot der Gleichbehandlung aller Bieter aus § 97 Abs. 2 GWB, dass nur der Inhalt der eingereichten Angebote zur Grundlage der Vergabeentscheidung gemacht werden darf (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar - - Verg 1/13).