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   VK Brandenburg, 06.08.2013 - VK 11/13   

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https://dejure.org/2013,53934
VK Brandenburg, 06.08.2013 - VK 11/13 (https://dejure.org/2013,53934)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 06.08.2013 - VK 11/13 (https://dejure.org/2013,53934)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 06. August 2013 - VK 11/13 (https://dejure.org/2013,53934)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflicht zur unverzüglichen Rüge verstößt nicht gegen Europarecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus VK Brandenburg, 06.08.2013 - VK 11/13
    Der Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht die Rechtsprechung des EuGH (IBR 2010, 159) entgegen.

    Der Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht die Rechtsprechung des EuGH (IBR 2010, 159) entgegen.

    Der Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB steht entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht die Rechtsprechung des EuGH (EuGH, IBR 2010, 159) entgegen.

  • OLG Brandenburg, 30.04.2013 - Verg W 3/13

    Verspätetes Rügen von Verfahrensmängeln im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Brandenburg, 06.08.2013 - VK 11/13
    In Betracht zu ziehen sei gemäß Beschluss des OLG Brandenburg vom 30. April - - Verg W 3/13 - ferner, dass die Rüge nicht mehr unverzüglich i.S.d. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB gewesen ist.

    Im Übrigen ist der Begriff der Unverzüglichkeit im deutschen Recht durch die Definition in § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ("ohne schuldhaftes Zögern") und aufgrund einer ausgeprägten Rechtsprechung weitgehend konkretisiert worden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 5. März 2010 - VK 1-16/10; OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10; OLG Rostock, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 17 Verg 5/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. April - - Verg W 3/13).

    Ein längerer Zeitablauf kann nur in Ausnahmefällen bei besonders schwieriger Sach- und/oder Rechtslage als unverzüglich gelten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. April - - Verg W 3/13).

  • OLG Koblenz, 30.03.2012 - 1 Verg 1/12

    Filter - Vergabenachprüfungsverfahren: Wertung eines Angebots mit fehlerhafter

    Auszug aus VK Brandenburg, 06.08.2013 - VK 11/13
    Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei derartigen Angaben um integrale Angebotsbestandteile (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2012 - 1 Verg 1/12; VK Thüringen, Beschluss vom 12. April - - 250-4002-2400/--E-008-SOK), die - anders als Erklärungen und Nachweise i.S.v. § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A, um welche es sich bei Hersteller- und Typangaben nicht handelt - nicht hätten nachgefordert werden dürfen.
  • OLG Dresden, 07.05.2010 - WVerg 6/10

    Europarechtliche Grenzen der richterlichen Überprüfung von Fristen für den Zugang

    Auszug aus VK Brandenburg, 06.08.2013 - VK 11/13
    Im Übrigen ist der Begriff der Unverzüglichkeit im deutschen Recht durch die Definition in § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ("ohne schuldhaftes Zögern") und aufgrund einer ausgeprägten Rechtsprechung weitgehend konkretisiert worden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 5. März 2010 - VK 1-16/10; OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10; OLG Rostock, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 17 Verg 5/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. April - - Verg W 3/13).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2011 - 15 Verg 11/11

    Öffentlicher Bauauftrag: Ausschluss eines Angebots bei Anfechtbarkeit wegen eines

    Auszug aus VK Brandenburg, 06.08.2013 - VK 11/13
    Sie unterlag insoweit einem anfechtbaren Erklärungsirrtum (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. November 2011 - 15 Verg 11/11 m.w.N.), der, verzichtet der betroffene Bieter auf eine Korrektur des irrtümlich eingetragenen Angebotspreises, sich als unstatthafte Änderung des Angebotes oder Preises darstellt.
  • OLG Rostock, 20.10.2010 - 17 Verg 5/10

    Vergabeverfahren: Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB

    Auszug aus VK Brandenburg, 06.08.2013 - VK 11/13
    Im Übrigen ist der Begriff der Unverzüglichkeit im deutschen Recht durch die Definition in § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ("ohne schuldhaftes Zögern") und aufgrund einer ausgeprägten Rechtsprechung weitgehend konkretisiert worden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 5. März 2010 - VK 1-16/10; OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10; OLG Rostock, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 17 Verg 5/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. April - - Verg W 3/13).
  • VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10

    Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erneuerung von Gleisabschlüssen.

    Auszug aus VK Brandenburg, 06.08.2013 - VK 11/13
    Im Übrigen ist der Begriff der Unverzüglichkeit im deutschen Recht durch die Definition in § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ("ohne schuldhaftes Zögern") und aufgrund einer ausgeprägten Rechtsprechung weitgehend konkretisiert worden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 5. März 2010 - VK 1-16/10; OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10; OLG Rostock, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 17 Verg 5/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. April - - Verg W 3/13).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2013 - Verg 1/13

    Andere als ausgeschriebene Leistung angeboten: Ausschluss zwingend!

    Auszug aus VK Brandenburg, 06.08.2013 - VK 11/13
    Das Gebot der Transparenz aus § 97 Abs. 1 GWB erfordert indes ebenso wie das Gebot der Gleichbehandlung aller Bieter aus § 97 Abs. 2 GWB, dass nur der Inhalt der eingereichten Angebote zur Grundlage der Vergabeentscheidung gemacht werden darf (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar - - Verg 1/13).
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